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Praktika

Praxisnah lernen steht im Mittelpunkt der Ausbildung zur Pflegeassistenz. Durch praktische Einsätze in unterschiedlichen Einrichtungen sammeln die Teilnehmer:innen wertvolle Erfahrungen und entwickeln ihre fachlichen und sozialen Kompetenzen weiter.

Die Ausbildung umfasst insgesamt 1.200 Praxisstunden, davon entfallen 800 Stunden auf den Bereich Pflegeassistenz sowie weitere 400 Stunden auf die Fachsozialbetreuung, wodurch eine umfassende und praxisnahe Vorbereitung auf die beruflichen Anforderungen gewährleistet wird.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Fachbereiche und den zeitlichen Umfang der praktischen Ausbildung.

Fachbereiche & Mindesteinsatzstunden

Fachbereich

Ausbildungseinrichtung

Stunden

Akutpflege

Operative, konservative medizinische Fachbereiche

200

Langzeitpflege

Pflegeheime, geriatrische Tageszentren, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen mit Pflegeschwerpunkt

230

Extramurale Pflege

Mobile, ambulante Versorgungsform

160

Wahlpraktikum

Mobile, ambulante, teilstationäre, stationäre Versorgungsform

185

Schwerpunktpraktikum Altenarbeit / Behindertenarbeit

Einrichtungen der stationären und/oder ambulanten Betreuung pflegebedürftiger Menschen; Teilbar auf 2 Praktika, mindestens 160 Stunden pro Praktikum

400

Theorie / Praxistransfer

Theorie- und Praxistransfer fördert die Verknüpfung von theoretischem Wissen und praktischen Erfahrungen im Berufsalltag.

25

Gesamtstundenzahl

1200

Ziel der praktischen Ausbildung

Während der praktischen Ausbildung sollen die Teilnehmer:innen:

  • die Berufswirklichkeit kennenlernen
  • zentrale Aufgaben der Pflegeassistenz und Sozialbetreuung verstehen
  • Einblicke in die Alten- und Behindertenarbeit gewinnen
  • lernen, selbstständig und eigenverantwortlich zu planen und zu arbeiten
  • unter Anleitung Fachkräfte oder Klient:innen im Alltag unterstützen
  • durch praktische Erfahrungen ihre Arbeit reflektieren und weiterentwickeln

Praktikumsstunden & Arbeitszeit

  • Es gilt die 40-Stunden-Woche
  • Pro Praktikum ist 1 Nachtdienst (ND) zulässig
  • Die tägliche Arbeitszeit darf maximal 10 Stunden betragen

Fehlzeiten im Praktikum

Bei versäumten Praktikumstagen (z. B. durch Krankheit):

  • müssen die Stunden nachgeholt werden
  • Ziel ist das Erreichen der vorgeschriebenen Mindeststunden

Krankmeldung

  • Krank- und Gesundmeldungen liegen im Verantwortungsbereich der Teilnehmer:innen
  • Die Praktikumsstelle ist rechtzeitig zu informieren
  • Erwartet wird ein verlässliches und kollegiales Verhalten

Versicherung

  • Teilnehmer:innen müssen sich selbst um die gesetzliche Sozialversicherung kümmern
  • Während des Praktikums besteht eine Haftpflicht- und Unfallversicherung über den Bund